Jugendhilfe – was ist das eigentlich
übergeordnete Stelle: Abteilung 2
Formulare rund um das Jugendamt finden Sie hier.....
Das ist der erste Satz und gleichzeitig das Programm des neuen Kinder- und Jugendhilferechts. Jugendhilfe unterstützt die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag und will Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Sie steht bereit, wenn Konflikte zwischen Eltern und Jugendlichen der Lösung bedürfen - auf freiwilliger Basis.
Sie hilft Familien, wenn ein Partner ausfällt.
Sie hilft Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf längere Zeit ihren Aufgaben nicht nachkommen können, in Pflegefamilien und Einrichtungen der Jugendhilfe Entwicklungsperspektiven geben. Und sie will benachteiligten jungen Menschen zu Startchancen für ein selbstverantwortetes Leben verhelfen.
Dabei ist ganz wichtig, dass Eingriffe in das Elternrecht - bis auf akute Notsituationen - immer familiengerichtliche Beschlüsse erfordern.
Üblicherweise sind Einverständnis und Bereitschaft von Eltern, Kindern und Jugendlichen zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Jugendamt unerlässlich.
Das Jugendamt als „Drohinstanz“ zu sehen oder zu vermitteln wäre also grundfalsch.
Als soziale Dienstleistungsbehörde trägt das Jugendamt die Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis.
Wir sind, salopp gesagt, ein Dienstleistungsbetrieb für erzieherische Hilfen.
Formulare rund um das Jugendamt finden Sie hier.....
?Jugendhilfe – was ist das eigentlich?
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“Das ist der erste Satz und gleichzeitig das Programm des neuen Kinder- und Jugendhilferechts. Jugendhilfe unterstützt die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag und will Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Sie steht bereit, wenn Konflikte zwischen Eltern und Jugendlichen der Lösung bedürfen - auf freiwilliger Basis.
Sie hilft Familien, wenn ein Partner ausfällt.
Sie hilft Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf längere Zeit ihren Aufgaben nicht nachkommen können, in Pflegefamilien und Einrichtungen der Jugendhilfe Entwicklungsperspektiven geben. Und sie will benachteiligten jungen Menschen zu Startchancen für ein selbstverantwortetes Leben verhelfen.
Dabei ist ganz wichtig, dass Eingriffe in das Elternrecht - bis auf akute Notsituationen - immer familiengerichtliche Beschlüsse erfordern.
Üblicherweise sind Einverständnis und Bereitschaft von Eltern, Kindern und Jugendlichen zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Jugendamt unerlässlich.
Das Jugendamt als „Drohinstanz“ zu sehen oder zu vermitteln wäre also grundfalsch.
Als soziale Dienstleistungsbehörde trägt das Jugendamt die Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis.
Wir sind, salopp gesagt, ein Dienstleistungsbetrieb für erzieherische Hilfen.